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Gebühren und Hausordnung

§1 Teilnehmer

Teilnehmer der Kurse sind Kinder ab 3 Jahren. In einer Gruppe sind maximal 10 Kinder. Die Kinder nehmen freiwillig am Unterricht teil. Die Kinder müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen und abgeholt werden. Für Hin- und Rückweg übernimmt der Verein im Schadensfalle keine Haftung.


§1a Aufnahme von Teilnehmern

Sollten alle Gruppen besetzt sein, so gibt es einen Aufnahmestopp. Jedes weitere Kind wird auf eine Warteliste gesetzt. Über die Einrichtung neuer Gruppen entscheidet der Vorstand.


§1b Beendigung des Unterrichts

Die Vereinsmitgliedschaft und der damit verbundene Unterricht kann unter Einhaltung einer 3-Monatsfrist zum Monatsende gekündigt werden. An- und Abmeldungen sind bei der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen.


§2 Gebühren

Der Englischunterricht pro Gruppe dauert 45 Minuten/Woche. Der Beitrag beträgt 28,00 Euro bzw. 23,00 Euro (Geschwisterkinder)/Monat. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird die Gebühr in monatlich gleichbleibenden Beträgen abgebucht. Ohne Einzugsermächtigung sind die Gebühren im Voraus auf das Konto Sparkasse Harburg-Buxtehude BLZ 207 500 00, Kto.-Nr. 10 22 36 7 zu entrichten. Bei Gruppenunterrichten, die außerhalb der Unterrichtsräume stattfinden, wird eine Gebühr erhoben, die dem jeweiligen Aufwand entspricht und unter Absprache festgelegt wird.


§3 Unterricht bzw. Unterrichtsausfall

Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. In den Sommer- und Weihnachtsferien fällt der Unterricht aus. Während der anderen Schulferien findet der Unterricht statt, sofern genügend Kinder anwesend sind.

Im Krankheitsfalle eines Lehrers wird der Unterricht durch einen anderen Lehrer vertretungsweise erteilt. Sollte dieses nicht möglich sein und der Unterricht fällt länger als drei Wochen hintereinander aus, werden bereits gezahlte Gebühren anteilig erstattet.


§4 Aufgabe

Das Ziel des KIDS CLUB ist es, den Mitgliedern erste Kenntnisse der Fremdsprache zu vermitteln. Dieses geschieht altersentsprechend.
Der Verein stellt Arbeitsmaterial zur Verfügung. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln.


§5 Verhalten im Unterricht

Es wird erwartet, daß sich jede(r) Schüler/in in den Unterricht eingliedert und sich innerhalb der Räume angemessen und rücksichtsvoll verhält. Die notwendigen Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen.

Die Mißachtung der Anweisungen sowie ein gemeinschaftsschädigendes Verhalten können zum Ausschluß führen.


§6 Aufnahme von passiven Mitgliedern

Es besteht die Möglichkeit passive Mitglieder in den Verein aufzunehmen. Passive Mitglieder unterstützen den Verein in seiner Tätigkeit. Der Monatsbeitrag beträgt € 10,00 .

Stand vom 01.09.2009