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§1 Teilnehmer
Teilnehmer
der Kurse sind Kinder ab 3 Jahren. In einer Gruppe sind maximal 10 Kinder. Die Kinder nehmen freiwillig am Unterricht teil. Die Kinder müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen und abgeholt werden. Für Hin- und Rückweg übernimmt der Verein im Schadensfalle keine Haftung.
§1a Aufnahme von Teilnehmern
Sollten alle Gruppen besetzt sein, so gibt es einen
Aufnahmestopp. Jedes weitere Kind wird auf eine Warteliste gesetzt.
Über die Einrichtung neuer Gruppen entscheidet der Vorstand.
§1b Beendigung des Unterrichts
Die Vereinsmitgliedschaft und der damit verbundene
Unterricht kann unter Einhaltung einer 3-Monatsfrist zum Monatsende
gekündigt werden. An- und Abmeldungen sind bei der Geschäftsstelle
schriftlich einzureichen.
§2 Gebühren
Der Englischunterricht
pro Gruppe dauert 45 Minuten/Woche. Der Beitrag beträgt 28,00 Euro bzw. 23,00 Euro (Geschwisterkinder)/Monat. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung wird die Gebühr in monatlich gleichbleibenden Beträgen abgebucht. Ohne Einzugsermächtigung sind die Gebühren im Voraus auf das Konto Sparkasse Harburg-Buxtehude BLZ 207 500 00, Kto.-Nr. 10 22 36 7 zu entrichten. Bei Gruppenunterrichten, die außerhalb der Unterrichtsräume stattfinden, wird eine Gebühr erhoben, die dem jeweiligen Aufwand entspricht und unter Absprache festgelegt wird.
§3 Unterricht bzw. Unterrichtsausfall
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt.
In den Sommer- und Weihnachtsferien fällt der Unterricht aus.
Während der anderen Schulferien findet der Unterricht statt,
sofern genügend Kinder anwesend sind.
Im Krankheitsfalle eines Lehrers wird der Unterricht durch einen
anderen Lehrer vertretungsweise erteilt. Sollte dieses nicht möglich
sein und der Unterricht fällt länger als drei Wochen hintereinander
aus, werden bereits gezahlte Gebühren anteilig erstattet.
§4 Aufgabe
Das Ziel des KIDS CLUB ist es, den Mitgliedern erste
Kenntnisse der Fremdsprache zu vermitteln. Dieses geschieht altersentsprechend.
Der Verein stellt Arbeitsmaterial zur Verfügung. Das Vereinseigentum
ist pfleglich zu behandeln.
§5 Verhalten im Unterricht
Es wird erwartet, daß sich jede(r) Schüler/in
in den Unterricht eingliedert und sich innerhalb der Räume
angemessen und rücksichtsvoll verhält. Die notwendigen
Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen.
Die Mißachtung der Anweisungen sowie ein gemeinschaftsschädigendes
Verhalten können zum Ausschluß führen.
§6 Aufnahme von passiven Mitgliedern
Es besteht die Möglichkeit passive Mitglieder
in den Verein aufzunehmen. Passive Mitglieder unterstützen
den Verein in seiner Tätigkeit. Der Monatsbeitrag beträgt
10,00 .
Stand vom 01.09.2009 |